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   OLG Karlsruhe, 03.04.2018 - 2 Ws 329/17   

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OLG Karlsruhe, 03.04.2018 - 2 Ws 329/17 (https://dejure.org/2018,7750)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.04.2018 - 2 Ws 329/17 (https://dejure.org/2018,7750)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. April 2018 - 2 Ws 329/17 (https://dejure.org/2018,7750)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 63 StGB, § 67d Abs 2 StGB, § 67d Abs 6 S 2 StGB, § 54 Abs 2 StVollstrO
    Maßregelvollstreckungssache: Vollstreckung mehrfacher Anordnungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßregelvollstreckungssache: Vollstreckung mehrfacher Anordnungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de

    StGB § 67d Abs. 6 S. 2
    Berechnung der Frist für die Unterbrechung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zum Zwecke der Anschlussvollstreckung nachfolgender Anordnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Karlsruhe, 07.05.2014 - 2 Ws 150/14
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2018 - 2 Ws 329/17
    Soweit entsprechende frühere Anordnungen durch obergerichtliche Entscheidungen - des Oberlandesgerichts S vom 21.10.2013 (4a Ws 211/13 (V)) und des Senats vom 07.05.2014 (2 Ws 150/14 = Die Justiz 2016, 58) - aufgehoben wurden, ist allerdings darauf hinzuweisen, dass dies jeweils allein wegen unzureichender Begründung der angefochtenen Entscheidungen erfolgte, ohne dass damit eine Beurteilung der materiellen Anordnungsvoraussetzungen verbunden war.

    Ebenfalls besonders kritisch zu prüfen wird sein, ob - wie dies § 20 Abs. 3 Satz 4 und 5 PsychKHG vorschreiben - die mit der Behandlung verbundenen Belastungen nicht außer Verhältnis zum erwartbaren Nutzen stehen und letzterer mögliche Schäden der Nichtbehandlung deutlich überwiegt (zu den hohen Begründungsanforderungen kann im Übrigen auf die dazu ergangenen Beschlüsse des Senats vom 07.05.2014 - 2 Ws 150/14 = Die Justiz 2016, 58 [den Untergebrachten betreffend], vom 08.07.2015 - 2 Ws 239/15 = FamRZ 2015, 2008, vom 05.04.2016 - 2 Ws 90/16 = Die Justiz 2017, 217, vom 09.12.2016 - 2 Ws 364/16 = RuP 2017, 101, vom 16.02.2017 - 2 Ws 36/17 = NStZ-RR 2017, 125 und vom 16.03.2018 - 2 Ws 58/18, juris, sowie die dazu ergangene verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, namentlich BVerfGE 128, 282, verwiesen werden).

  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2018 - 2 Ws 329/17
    Ebenfalls besonders kritisch zu prüfen wird sein, ob - wie dies § 20 Abs. 3 Satz 4 und 5 PsychKHG vorschreiben - die mit der Behandlung verbundenen Belastungen nicht außer Verhältnis zum erwartbaren Nutzen stehen und letzterer mögliche Schäden der Nichtbehandlung deutlich überwiegt (zu den hohen Begründungsanforderungen kann im Übrigen auf die dazu ergangenen Beschlüsse des Senats vom 07.05.2014 - 2 Ws 150/14 = Die Justiz 2016, 58 [den Untergebrachten betreffend], vom 08.07.2015 - 2 Ws 239/15 = FamRZ 2015, 2008, vom 05.04.2016 - 2 Ws 90/16 = Die Justiz 2017, 217, vom 09.12.2016 - 2 Ws 364/16 = RuP 2017, 101, vom 16.02.2017 - 2 Ws 36/17 = NStZ-RR 2017, 125 und vom 16.03.2018 - 2 Ws 58/18, juris, sowie die dazu ergangene verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, namentlich BVerfGE 128, 282, verwiesen werden).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2018 - 2 Ws 329/17
    (2) Zum anderen begründet die Negativformulierung in § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB "wenn nicht die Gefahr besteht" ein Regel-Ausnahme-Verhältnis dergestalt, dass nicht etwa die Erledigung der Maßregel von einer positiven Prognose, sondern ihre Fortdauer von einer negativen Prognose abhängig ist (BVerfGE 109, 133; BT-Drs. 18/7244, S. 33).
  • BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2018 - 2 Ws 329/17
    Straftaten, die im Höchstmaß mit weniger als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind, kann etwa dann erhebliches Gewicht zukommen, wenn sie mit aggressiven Übergriffen einhergehen (BVerfG RuP 2014, 31; BGH RuP 2008, 226).
  • OLG Karlsruhe, 14.11.2016 - 2 Ws 318/16

    Maßregelvollzug: Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2018 - 2 Ws 329/17
    Die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Heidelberg ordnete die Fortdauer der Unterbringung mit Beschluss vom 11.08.2016 an, den der Senat auf die sofortige Beschwerde des Untergebrachten mit Beschluss vom 14.11.2016 (2 Ws 318/16, juris) aufhob, weil die Begutachtung durch einen anstaltsexternen Sachverständigen unterblieben war.
  • OLG Karlsruhe, 05.04.2016 - 2 Ws 90/16

    Einstweilige strafrechtliche Unterbringung in Baden-Württemberg: Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2018 - 2 Ws 329/17
    Ebenfalls besonders kritisch zu prüfen wird sein, ob - wie dies § 20 Abs. 3 Satz 4 und 5 PsychKHG vorschreiben - die mit der Behandlung verbundenen Belastungen nicht außer Verhältnis zum erwartbaren Nutzen stehen und letzterer mögliche Schäden der Nichtbehandlung deutlich überwiegt (zu den hohen Begründungsanforderungen kann im Übrigen auf die dazu ergangenen Beschlüsse des Senats vom 07.05.2014 - 2 Ws 150/14 = Die Justiz 2016, 58 [den Untergebrachten betreffend], vom 08.07.2015 - 2 Ws 239/15 = FamRZ 2015, 2008, vom 05.04.2016 - 2 Ws 90/16 = Die Justiz 2017, 217, vom 09.12.2016 - 2 Ws 364/16 = RuP 2017, 101, vom 16.02.2017 - 2 Ws 36/17 = NStZ-RR 2017, 125 und vom 16.03.2018 - 2 Ws 58/18, juris, sowie die dazu ergangene verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, namentlich BVerfGE 128, 282, verwiesen werden).
  • OLG Rostock, 21.09.2016 - 20 Ws 234/16

    Maßregelvollstreckung: Erledigungserklärung der Unterbringung in einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2018 - 2 Ws 329/17
    Danach besteht eine Regelvermutung für die Unverhältnismäßigkeit der Fortdauer der Unterbringung, die nur widerlegt ist, wenn konkret festgestellt werden kann, dass der Untergebrachte eine ungünstige Prognose hat; die bloße nicht hinreichende Feststellbarkeit einer günstigen Prognose genügt hingegen nicht (OLG Karlsruhe - Senat -, Beschluss vom 05.09.2017 - 2 Ws 251/17, juris; OLG Rostock NStZ-RR 2017, 31 - jeweils zu § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2018 - 2 Ws 58/18

    Verfahrenspflegerbestellung wegen Zwangsbehandlung bei einstweiliger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2018 - 2 Ws 329/17
    Ebenfalls besonders kritisch zu prüfen wird sein, ob - wie dies § 20 Abs. 3 Satz 4 und 5 PsychKHG vorschreiben - die mit der Behandlung verbundenen Belastungen nicht außer Verhältnis zum erwartbaren Nutzen stehen und letzterer mögliche Schäden der Nichtbehandlung deutlich überwiegt (zu den hohen Begründungsanforderungen kann im Übrigen auf die dazu ergangenen Beschlüsse des Senats vom 07.05.2014 - 2 Ws 150/14 = Die Justiz 2016, 58 [den Untergebrachten betreffend], vom 08.07.2015 - 2 Ws 239/15 = FamRZ 2015, 2008, vom 05.04.2016 - 2 Ws 90/16 = Die Justiz 2017, 217, vom 09.12.2016 - 2 Ws 364/16 = RuP 2017, 101, vom 16.02.2017 - 2 Ws 36/17 = NStZ-RR 2017, 125 und vom 16.03.2018 - 2 Ws 58/18, juris, sowie die dazu ergangene verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, namentlich BVerfGE 128, 282, verwiesen werden).
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2017 - 2 Ws 36/17

    Maßregelvollzug: Rechtsschutz gegen eine gerichtlich angeordnete Zwangsbehandlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2018 - 2 Ws 329/17
    Ebenfalls besonders kritisch zu prüfen wird sein, ob - wie dies § 20 Abs. 3 Satz 4 und 5 PsychKHG vorschreiben - die mit der Behandlung verbundenen Belastungen nicht außer Verhältnis zum erwartbaren Nutzen stehen und letzterer mögliche Schäden der Nichtbehandlung deutlich überwiegt (zu den hohen Begründungsanforderungen kann im Übrigen auf die dazu ergangenen Beschlüsse des Senats vom 07.05.2014 - 2 Ws 150/14 = Die Justiz 2016, 58 [den Untergebrachten betreffend], vom 08.07.2015 - 2 Ws 239/15 = FamRZ 2015, 2008, vom 05.04.2016 - 2 Ws 90/16 = Die Justiz 2017, 217, vom 09.12.2016 - 2 Ws 364/16 = RuP 2017, 101, vom 16.02.2017 - 2 Ws 36/17 = NStZ-RR 2017, 125 und vom 16.03.2018 - 2 Ws 58/18, juris, sowie die dazu ergangene verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, namentlich BVerfGE 128, 282, verwiesen werden).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 3 Ws 136/13

    Zum Anwendungsbereich der seit dem 1. Juni 2013 geltenden Neuregelung auf die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2018 - 2 Ws 329/17
    Darin kommt der das Vollstreckungsrecht allgemein beherrschende Gedanke zum Ausdruck, dass gesondert angeordnete Sanktionen bei der Vollstreckung ihre Selbständigkeit behalten (vgl. für die mehrfache Anordnung der Sicherungsverwahrung EGMR NJW 2012, 1707; OLG Frankfurt NStZ-RR 2013, 359; OLG Koblenz, Beschluss vom 27.07.2012 - 2 Ws 386/12, 2 Ws 387/12, juris; LG Marburg NStZ-RR 2009, 292).
  • OLG Stuttgart, 21.10.2013 - 4a Ws 211/13

    Maßregelvollzug: Anforderungen an einen die Zwangsmedikation eines

  • OLG Karlsruhe, 09.12.2016 - 2 Ws 364/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Abwägung zwischen Belastung

  • OLG Karlsruhe, 05.09.2017 - 2 Ws 251/17

    Maßregelvollstreckung: Berechnung der Unterbringungsdauer im psychiatrischen

  • OLG Karlsruhe, 08.07.2015 - 2 Ws 239/15

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Notwendige Begründung der gerichtlichen

  • OLG Koblenz, 27.07.2012 - 2 Ws 386/12

    Sicherungsverwahrung: Erledigung einer ersten Maßregel der Unterbringung in der

  • BGH, 17.09.1998 - 5 StR 404/98

    Anordnung von Sicherungsverwahrung - Vereinbarkeit der Anordnung einer

  • EGMR, 09.06.2011 - 30493/04

    Schmitz ./. Deutschland

  • VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 17-IV-19

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der Fortdauer einer Unterbringung in einem

    2018 - 2 Ws 329/17 - juris), wobei die tatsächliche "GesamtUnterbringungsdauer" derselben Unterbringungsanordnung maßgeblich sei, d.h. bei einem Widerruf einer Aussetzung sowohl die vor der Aussetzung als auch die nach dem Widerruf im Maßregelvollzug verbrachten Zeiten zusammenzurechnen seien (Jehle/Harrendorf a.a.O.; Kinzig in: Schönke/Schröder, 30. Aufl., § 67d, Rn. 25a; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 3. November 2016 - 2 BvR 2921/14 - juris Rn. 34).

    Die angefochtenen Entscheidungen genügen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auch noch, obwohl die weitere Unterbringungsanordnung gegen den Beschwerdeführer durch das Urteil des Amtsgerichts Dresden vom 10. März 2010 im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht explizit erörtert wurde (vgl. hierzu etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. April 2018 - 2 Ws 329/17 - juris).

  • OLG Braunschweig, 09.02.2022 - 1 Ws 284/21

    Mehrfach angeordnete Unterbringung in psychiatrisches Krankenhaus;

    Bei einer mehrfach angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist über ihre Fortdauer zwar in einem prozessualen Verbund zu entscheiden; die Entscheidung erfolgt aber nicht zwingend nach einem einheitlichen rechtlichen Maßstab (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. April 2018, 2 Ws 329/17, juris, Rn. 16; Peglau in Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Aufl., § 67 d, Rn. 121).
  • KG, 28.01.2020 - 2 Ws 211/19

    Fortdauer einer Unterbringung in Psychiatrie nach fast 30 Jahren

    Darin kommt der das Vollstreckungsrecht allgemein beherrschende Gedanke zum Ausdruck, dass gesondert angeordnete Sanktionen bei der Vollstreckung ihre Selbständigkeit behalten (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. April 2018 - 2 Ws 329/17 - juris; OLG Frankfurt aaO; OLG Koblenz aaO für den Fall der Sicherungsverwahrung; Senat aaO).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2020 - 2 Ws 171/20

    Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach

    bb) Die Negativformulierung "wenn nicht die Gefahr besteht" begründet ein Regel-Ausnahme-Verhältnis dergestalt, dass nicht etwa die Erledigung der Maßregel von einer positiven Prognose, sondern ihre Fortdauer von einer negativen Prognose abhängig ist (allg. Meinung; vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 5. September 2017 - 2 Ws 251/17, juris Rn. 29, und vom 3. April 2018 - 2 Ws 329/17, juris Rn. 32; KG Berlin, Beschluss vom 29. Dezember 2017 - 5 Ws 228/17, juris Rn. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 4 Ws 408/16, juris Rn. 18; OLG Rostock, Beschluss vom 21. September 2016 - 20 Ws 234/16, juris Rn. 15; siehe auch BT-Drucks. 18/7244, S. 33).
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2021 - 2 Ws 264/20

    Anforderungen an kriminalprognostisches Sachverständigengutachten nach langer

    § 67d Abs. 6 S. 3 i.V.m. Abs. 3 S. 1 StGB begründet ein Regel-Ausnahme-Verhältnis dergestalt, dass nicht etwa die Erledigung der Maßregel - wie dies nach § 67d Abs. 2 S. 1 StGB für die Aussetzung ihrer weiteren Vollstreckung zur Bewährung der Fall ist - von einer positiven Prognose, sondern ihre Fortdauer von einer negativen Prognose abhängig ist (allg. Meinung; vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 22. September 2020 - 2 Ws 171/20, juris Rn. 12; vom 5. September 2017 - 2 Ws 251/17, juris Rn. 29, und vom 3. April 2018 - 2 Ws 329/17, juris Rn. 32; KG Berlin, Beschluss vom 29. Dezember 2017 - 5 Ws 228/17, juris Rn. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 4 Ws 408/16, juris Rn. 18; OLG Rostock, Beschluss vom 21. September 2016 - 20 Ws 234/16, juris Rn. 15; siehe auch BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01, juris Rn. 105 = BVerfGE 109, 133 ff; BT-Drucks. 18/7244, S. 33).
  • OLG Nürnberg, 13.01.2022 - Ws 1128/21

    Beschwerden gegen den festgestellten Prüfungstermin einer Sicherungsverwahrung

    Für den vergleichbaren Fall der mehrfachen Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB hat das Oberlandesgericht Karlsruhe im Beschluss vom 03.04.2018, Az.: 2 Ws 329/17, ausgeführt:.
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